Satzungsänderung
Sehr geehrte, liebe Erziehungsberechtigte und selbstzahlende Schüler*innen der Städtischen Musikschule Weil am Rhein,
der Gemeinderat der 3-Länder-Stadt hat gestern Abend einstimmig die überarbeitete Musikschulsatzung und die neue Gebührenordnung für unsere Musikschule beschlossen.
In der Musikschulsatzung wird der neue Name unserer Musikschule festgeschrieben. Sie heißt zukünftig „Städtische Musikschule Weil am Rhein“ (bisher: „Städtische Sing- und Musikschule Weil am Rhein“). Selbstverständlich bieten wir nach wie vor Gesang als Fach an. Der Entfall des Zusatzes „Sing-“ ist lediglich den Tatsachen geschuldet, dass die Kommunikation durch den kürzeren Namen vereinfacht wird und im Alltag sowieso immer von der „Musikschule“ die Rede war.
Abgesehen davon enthält die Satzung nun sehr viele Konkretisierungen zu alltäglichen Fällen, die bisher nicht eindeutig geregelt waren. Beispielsweise ist nun klar formuliert, dass der Besuch der Ensemblefächer und Orchester gebührenfrei ist, sofern der/die teilnehmende Schüler*in in einem gebührenpflichtigen Hauptfachunterricht (Instrumental- oder Vokalunterricht) an der Musikschule angemeldet ist und im laufenden Schuljahr regelmäßig an den Proben und Veranstaltungen teilnimmt.
Sowohl die überarbeitete Satzung als auch die neue Gebührenordnung treten am 1. Oktober 2024 in Kraft. Beide Dokumente wurden 10 Jahre lang nicht verändert.
Was sich für Sie ändert
Für Sie am relevantesten sind vermutlich die Anpassungen der Gebühren (siehe Anlage). Hierzu möchten wir in Erinnerung rufen, dass die Gebühren unserer Musikschule zehn Jahre lang nicht erhöht worden sind. Allein die Inflation über die vergangenen zehn Jahre lag bei rund 26 Prozent. Im Gegensatz dazu fällt die durchschnittliche Erhöhung unserer Gebühren um 14,2 Prozent moderat aus. Wir haben bei der Anhebung der Gebühren darauf geachtet, dass insbesondere das sozial wichtige Format „Instrumentaler Grundschulunterricht“ nur mäßig belastet wird. Hier steigt die Gebühr lediglich um 2,- EUR pro Monat. Außerdem haben wir die Anzahl der unterschiedlichen Gebühren reduziert, so dass diese nun leichter nachvollziehbar und auch vergleichbarer sind.
Wichtig zu wissen ist, dass die Stadt Weil am Rhein durch die Anhebung der Gebühren nach wie vor keine schwarzen Zahlen mit der Musikschule schreibt, sondern unsere Einrichtung jährlich in sehr hohem Maße finanziell unterstützt werden muss. Dafür sind auch Tarifsteigerungen bei den Löhnen sowie die durch das Bundessozialgericht bestätigte Notwendigkeit der Übernahme von freien Mitarbeitenden in ein Angestelltenverhältnis verantwortlich.
Die Gebührenanpassung war insofern eine Gratwanderung zwischen einer möglichst sozialverträglichen und vereinheitlichenden Lösung und dem Bestreben, den Förderbedarf unserer Einrichtung nicht weiter ausufern zu lassen.
Wir hoffen sehr, dass Sie uns trotz der Gebührenanpassung gewogen bleiben. Nicht nur die Erfolge bei Jugend Musiziert zeugen von der Qualität unserer Musikschule, auch Ensembles wie Bonds Big Band oder das City Connect Orchestra beweisen mit ihren Auftritten, dass die Städtische Musikschule Weil am Rhein gut aufgestellt ist.
Ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn Sie bzw. Ihr Kind oder Ihre Kinder diesen erfolgreichen Weg gemeinsam mit uns weitergehen!
Mit den besten Wünschen für erholsame Pfingstferien
und freundlichen Grüßen
Ariane Mathäus - Musikschulleiterin
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Gebührenordnung (106 KB) | 17.05.2024 | 106 KB |